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   VGH Bayern, 05.10.2007 - 11 C 06.2420   

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VGH Bayern, 05.10.2007 - 11 C 06.2420 (https://dejure.org/2007,82699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2007 - 11 C 06.2420 (https://dejure.org/2007,82699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 (https://dejure.org/2007,82699)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2782/07

    Für eine Anerkennung als Spätaussiedler ist ein ununterbrochenes ausschließliches

    Der Senat kann indes nicht feststellen, dass der Kläger zu 1. sich ab dem Zeitpunkt, in dem die Gefahrenlage im Transkarpatengebiet entfallen ist - also spätestens 1974, vgl. zum Zeitpunkt des Wegfalls der Gefährdungslage im Transkarpatengebiet: OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 E 1032/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 05. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris, bis 1990 auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt hat.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 2003 - 5 C 41/03 -, a.a.O., juris, und vom 17. Juni 1997 - 9 C 10/96 -, BVerwGE 105, 60, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 05. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 E 1032/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2783/07

    Anforderungen an die Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität aufgrund der

    Der Senat kann indes nicht feststellen, dass der Kläger sich ab dem Zeitpunkt seiner Bekenntnisfähigkeit im Jahr 1986 - zu dem die Gefahrenlage im Transkarpatengebiet bereits entfallen war, vgl. zum Zeitpunkt des Wegfalls der Gefährdungslage im Transkarpatengebiet in der Zeit von etwa Mitte der sechziger Jahre bis spätestens 1974: OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 E 1032/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 05. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris.

    - 9 C 10/96 -, BVerwGE 105, 60, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2008 - 12 E 1032/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2784/07

    Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler besteht nicht aufgrund eines

    Der Senat kann indes nicht feststellen, dass der Kläger sich ab dem Zeitpunkt seiner Bekenntnisfähigkeit im Jahr 1977 - zu dem die Gefahrenlage im Transkarpatengebiet bereits entfallen war, vgl. zum Zeitpunkt des Wegfalls der Gefährdungslage im Transkarpatengebiet in der Zeit von etwa Mitte der sechziger Jahre bis spätestens 1974: OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2007 - 2 E 1032/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 05. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris, - bis 1990 auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt hat.

    - 9 C 10/96 -, BVerwGE 105, 60, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 11 C 06.2420 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2007 - 2 E 1032/07 -.

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